BUR - Betriebliche Umschulung für Rehabilitanden
Ziel des Angebots
Informationen zum Angebot
Umfang und Dauer
Die Dauer der BUR orientiert sich individuell an der entsprechenden Berufsausbildungsverordnung und umfasst i.d.R. 24 Monate in Vollzeit.
Die tägliche Anwesenheit der Teilnehmer*innen in der BUR orientiert sich jeweils an der betrieblichen Arbeitszeit.
Die Zeiten der päd. Begleitung, des Stützunterrichtes und der Prüfungsvorbereitung in der Einrichtung werden individuell geregelt.
Inhalte
Die Inhalte sind u.a.:
- Betriebliche Umschulung gem. der entsprechenden Verordnungen im Zielberuf
- Begleitende päd. Unterstützung
- Qualifizierungsbegleitung, z.B. Lernberatung und Stütz- und Förderunterricht
- Prüfungsvorbereitung
- Übergangsmangement
Teilnahmevoraussetzungen
Formal ist zunächst die Zuweisung und Förderung durch den zuständigen Reha-Leistungsträger notwendig. Die Teilnehmenden sollen über einen Schulabschluss sowie einen Berufsabschluss verfügen.
Alternativ kann diese Teilnahmevoraussetzung über eine mehrjährige Berufstätigkeit erfüllt werden.
Auf informeller Ebene sollten die Teilnehmer*innen über die Motivation verfügen, sich in ein neues Berufsfeld einzuarbeiten.
Abschluss
Die betriebliche Umschulung schließt mit einer Kammerprüfung ab, so dass der Ausbildungsabschluss erworben wird. Trägerseitig schließt mit einer ausführlichen Teilnahmebescheinigung ab.
Informationen für den Kostenträger
Es handelt sich um eine Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung.
Die Gruppengröße beträgt 20 TN.
Der Kurs beginnt jährlich. Ein laufender Einstieg ist nicht möglich.
In der Regel haben die Teilnehmenden bereits den Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) der VITA Akademie besucht und wurden in diesem Zusammenhang bereits mit den Charakteristika der BUR (Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen) vertraut gemacht.
Alternativ ist der Maßnahme ist ein ausführliches Eingangsgespräch vorgeschaltet, in dem
a) der Nutzen der Maßnahme für den Teilnehmenden,
b) seine formale Eignung und
c) die persönliche und motivations-bezogene Eignung als Zugangsvoraussetzung geprüft wird.